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BGH, 26.11.1970 - IX ZR 93/69 |
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- Drs-Bund, 21.10.1963 - BT-Drs IV/1550
Auszug aus BGH, 26.11.1970 - IX ZR 93/69
Für die vor dem 31. Dezember 1952 in der sowjetischen Besatzungszone verstorbenen Verfolgten war die Nichtigkeit der diplomatischen Klausel, soweit sie in Verbindung mit Art. 111 Ziffer 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des BErgG Ansprüche solcher Verfolgter ausschloß, die vor dem 1. Januar 1947 aus dem Geltungsbereich des BErgG ausgewandert waren und im Zeitpunkt der Entscheidung ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Ländern unter sowjetischen Einfluß hatten (BVerfG RzW 1961, 374 Nr. 16), ebenso unerheblich wie die Gründe, die den Gesetzgeber zur Streichung der Klausel in § 4 Abs. 1 Nr. 1 c BEG n.F. veranlaßten (vgl. BT-Drucks. IV/1550 zu § 4 BEG S. 24).Die Begründung des Regierungsentwurfs des BEG-Schlußgesetzes zu § 4 BEG unter g (BT-Drucks. IV/1550 S. 25) stellt klar, daß die Regel des neuen § 4 Abs. 3 BEG aus der Ländervereinbarung vom 23. Juni 1959 mit deren Zielsetzung übernommen wurde.
- BGH, 26.11.1970 - IX ZR 343/67
Rechtsmittel
Wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 26. November 1970 - IX ZR 93/69 - dargelegt hat, hängt dann, wenn der ausgewanderte, deportierte oder ausgewiesene Verfolgte in das Reichsgebiet nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 einschließlich Danzig zurückgekehrt ist und dort nach der Befreiung sich wieder an seinem alten Wohnsitz niedergelassen oder einen neuen dauernden Aufenthalt genommen hat, die Entschädigungsberechtigung auch gemäß der am 18. September 1965 in Kraft getretenen Fassung des § 4 BEG davon ab, daß er räumliche Beziehungen zum Geltungsbereich des BEG erlangt hat (Abs. 1 Nr. 1 a und b) oder daß er vor dem 31. Dezember 1952 wieder aus dem Altreichsgebiet ausgewandert ist (Nr. 1 c). - BGH, 03.12.1970 - IX ZR 93/68
Rechtsmittel
Die Auswirkungen der Deportation, Auswanderung oder Ausweisung hören auf, der Zustand der zwangsweisen Entfernung aus dem Altreichsgebiet ist beendet, wenn der Verfolgte in diesem Gebiet wieder seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt begründet oder sich erneut an seinem fortbestehenden Wohnsitz niederläßt (BGH Urteile vom 26. November 1970 - IX ZR 93/69 und IX ZR 343/67). - BGH, 03.12.1970 - IX ZR 325/69
Rechtsmittel
§ 4 Abs. 3 BEG n.F. sagt nichts darüber, wann die Deportation oder gar die Auswanderung nach der Rückführung in das Reichsgebiet abgeschlossen war und damit ihre rechtliche Bedeutung verlor (BGH Urteil vom 26. November 1970 - IX ZR 93/69).